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Versicherungsrecht: Deckung, Haftung und Versicherungsverträge

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Wien

Im Versicherungsrecht vertreten wir beide Seiten: Versicherungen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und in Haftungs- und Großschadenprozessen ebenso wie Versicherungsnehmer, deren Versicherung nicht zahlt. Von der Prüfung von Polizzen und Versicherungsverträgen über Deckungsprozesse bis zu Haftungs- und Großschäden – in Wien und österreichweit.

Versicherungsvertragsrecht und Prüfung von Polizzen

Ob eine Versicherung im Ernstfall greift, entscheidet sich oft schon im Vertrag. Wir prüfen Polizzen, Versicherungsbedingungen und Deckungsumfang – vor Abschluss ebenso wie im Schadensfall – und beraten zu Obliegenheiten, Ausschlüssen und Anzeigepflichten.

Wir beraten seit Jahren sowohl nationale und internationale Versicherungsunternehmen als auch Unternehmen und Privatpersonen,um für sie die Abwicklung der Schadensfälle erfolgreich durchzuführen und sie bei Scheitern von außergerichtlichen Vergleichsgesprächen vor Gericht zu vertreten, um ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Deckungsprozesse: Deckung durchsetzen und abwehren

Im Deckungsprozess geht es um die Frage, ob der Versicherer für einen konkreten Schaden einzustehen hat. Wir setzen berechtigte Deckungsansprüche für Versicherungsnehmer durch und wehren unberechtigte Ansprüche für Versicherungen ab. Geprüft werden Polizze, Versicherungsbedingungen und die Vorgaben des VersVG – insbesondere Obliegenheiten (§ 6 VersVG), Risikoausschlüsse und Fristen (§ 12 Abs 3 VersVG). Viele Fälle lassen sich außergerichtlich klären; andernfalls vertreten wir Sie mit Deckungsklage bzw. deren Abwehr vor Gericht.

Haftungsprozesse und Großschäden

Bei Haftungs- und Großschäden geht es meist um erhebliche Summen und komplexe Sachverhalte. Wir vertreten Versicherungen und Versicherungsnehmer in Haftpflicht- und Großschadenprozessen, koordinieren Sachverständige und steuern die Beweisführung – von der ersten Schadensmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr.

Wir helfen Ihnen bei der rechtzeitigen und umfassenden Vorsorge.

Versicherungsrecht wird oft zu Unrecht als eine langweilige Rechtsmaterie angesehen, weil es tatsächlich ein sehr interessantes und vielschichtiges Spezialgebiet ist. Versicherungen spielen fast in jeder Lebenslage einer Person eine sehr wichtige Rolle, weil im Schadensfall eine finanzielle Absicherung für den Geschädigten gegeben ist und die meisten Unternehmen sowie private Personen aufgrund dessen eine oder mehrere Versicherungen abgeschlossen haben (z.B. Eigenheim/Wohnungsversicherung, Haftpflichtversicherung für Selbständige und Gewerbebetriebe, KFZ-Versicherung, etc.). Im Schadensfall sind sohin u.a. die Fragen relevant, ob ein Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist und ob die Versicherung in den Schadensfall einzutreten hat. Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Fachwissen erforderlich.

“Versicherung ist ein geniales modernes Glücksspiel, bei dem sich der Spieler der angenehmen Überzeugung hingeben darf, den Mann, der die Bank hält, zu schlagen.“

Ambrose Gwinnett Bierce

Wir helfen Ihnen rechtzeitig und umfassend vorzusorgen.

Rechtliche Vertretung ist Vertrauenssache. Bei einem persönlichen Erstgespräch können Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten informieren.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Mag. Jörg Hemmer

MEINE DETAILVERLIEBTHEIT IST IHR GEWINN.
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Häufige Fragen zum Versicherungsrecht

Prüfen Sie die Ablehnung anhand von Polizze, Versicherungsbedingungen und VersVG. Eine Ablehnung ist häufig nicht endgültig. Beachten Sie aber die Frist: Nach einer qualifizierten schriftlichen Ablehnung ist der Anspruch binnen eines Jahres gerichtlich geltend zu machen (§ 12 Abs 3 VersVG). Wir prüfen die Deckung und setzen berechtigte Ansprüche durch, notfalls im Deckungsprozess.

Die Leistungspflicht richtet sich nach Polizze, Versicherungsbedingungen und VersVG. Leistungsfrei kann der Versicherer insbesondere bei Obliegenheitsverletzungen (§ 6 VersVG), vereinbarten Risikoausschlüssen, Gefahrerhöhung (§§ 23 ff VersVG) oder grob fahrlässiger bzw vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 61 VersVG) sein. Die Voraussetzungen sind streng. Verschulden und Kausalität sind in der Praxis oft strittig.

Zunächst werden Deckung und Beweislage geprüft. Danach folgt die außergerichtliche Aufforderung an den Versicherer. Bleibt dieser bei der Ablehnung, wird der Anspruch mit Deckungsklage gerichtlich geltend gemacht. In der Rechtsschutzversicherung kommt vorab ein Schiedsgutachterverfahren in Betracht (§ 158l VersVG). Wir vertreten Versicherungsnehmer ebenso wie Versicherer (Deckungsabwehr).