Immer an Ihrer Seite
Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit
Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in Wien
Ob Gesellschafterstreit, Ausschluss eines Gesellschafters oder eine Pattsituation in der GmbH – wir beraten und vertreten Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer in Wien und österreichweit im gesamten Gesellschaftsrecht. Wir schaffen eine rechtlich gesicherte Basis für Ihr Unternehmen, die ebenso Haftungen und Vertragsgestaltung als auch Markenschutz, Compliance-Richtlinien und AGB enthält. Durch unsere langjährige Erfahrung im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht können wir auch assoziative Rechtsthemen mitbedenken und Aufträge rasch und umfassend bearbeiten.
Wir beraten Sie gerne.
Viele passionierte Unternehmer stecken über lange Zeit viel Herzblut in den Aufbau und die Führung ihres Unternehmens. Damit der Erfolg nicht an rechtlichen Fehlern scheitert, sind präventive Absicherung und laufende rechtliche Begleitung unerlässlich.
Gerade bei der Gründung eines Unternehmens werden die Weichen für die Zukunft gestellt und es ist wichtig – vor allem wenn mehrere Personen beteiligt sind – die jeweiligen Beiträge an Ideen, Arbeit und Kapital entsprechend zu gewichten und Rechte und Pflichten festzulegen.
Im laufenden Unternehmen erleichtert Ihnen ein verlässlicher Partner in Rechtssachen den Alltag, gibt Ihnen Sicherheit bei Entscheidungen und hält Ihnen den Rücken für Ihre Geschäftstätigkeit frei.
“Ein Unternehmen ist kein Zustand, sondern ein Prozeß.“
Ludwig Bölkow
Laufende Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unser Ziel ist es, Sie proaktiv in Ihrem unternehmerischen Alltag zu unterstützen. Das heißt, dass wir nicht nur akut auftretende Probleme für Sie lösen, sondern auch helfen, diese zu vermeiden.
Wir schaffen eine rechtlich gesicherte Basis für Ihr Unternehmen, die ebenso Haftungen und Vertragsgestaltung als auch Markenschutz, Compliance-Richtlinien und AGB enthält. Durch unsere langjährige Erfahrung im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht können wir auch assoziative Rechtsthemen mitbedenken und Aufträge rasch und umfassend bearbeiten.
Wenn notwendig sorgen wir für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gerichten und Behörden, bei Schuldnern und Gesellschaftern.
Sie wollen eine Personengesellschaft (zB offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gründen? Wir unterstützen Sie schon vor der Gründung der Gesellschaft bei der Findung der geeigneten Rechtsform. Wir erstellen maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge, Optionsverträge, Geschäftsführerverträge und Geschäftsordnungen.
Gründung und Gesellschaftsvertrag
Unternehmenskauf, Unternehmensveräußerung und Umgründung
Wir bereiten mit Ihnen Gesellschafter- oder Generalversammlungen vor, kümmern uns um Firmenbuchangelegenheiten, führen Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen durch. Auf Unternehmenskäufe und –verkäufe inklusive der Durchführung der Due Diligence sind wir ebenso spezialisiert wie auf Umstrukturierungen und Umgründungen (zB Verschmelzungen, Einbringungen, Spaltungen).
Jeannée Mikula & Partner Rechtsanwälte unterstützen Sie von der Gründung bis hin zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Nicht zuletzt sollten Sie weiters schon frühzeitig die Unternehmensnachfolge regeln. Ein erfolgreiches Unternehmen sollte in seiner Existenz gesichert werden und nicht etwa durch ungeeignete Nachfolger gefährdet werden. Widersprüche zwischen gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Nachfolgeregeln gilt es zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Streitigkeiten zu vermeiden.
Liquidation oder Unternehmens-nachfolge
Checkliste Jungunternehmer
Grundlegende Fragen und Themen bei Gründung eines Unternehmens behandelt folgende Checkliste-Jungunternehmer.
Checkliste Betriebsauflösung Einzelunternehmer
Unsere Checkliste Betriebsauflösung Einzelunternehmer erläutert in aller Kürze beachtenswerte Schritte, die im Zuge einer Betriebsauflösung eines Einzelunternehmers zu beachten sind.
Checkliste zur Liquidation
Welche Schritte sind zur Liquidation einer GmbH notwendig? Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick. Checkliste zur Liquidation
Der Notfallkoffer
Diese Checklisten helfen bei der Vorsorge für den Fall einer unvorhergesehenen Handlungsunfähigkeit einer Person, sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder gar des Todes. Der Notfallkoffer
Gerne sind wir auch Ihr rechtlicher Begleiter
Rechtliche Vertretung ist Vertrauenssache. Bei einem persönlichen Erstgespräch können Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten informieren.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Unsere Spezialisten
Mag. Adriana Lukas-Jeannée
Dr. Christoph Jeannée, LL.M.
Dr. Reinhard Mikula, LL.M.
Expertenwissen...
...zum Nachlesen
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Häufige Fragen zum Gesellschafterstreit
Wie werde ich einen Mitgesellschafter los?
Das hängt von der Rechtsform ab. Bei der GmbH kommen einvernehmliche Anteilsübertragung, vertragliche Aufgriffs- oder Ausschlussklauseln und, ab 90 % Beteiligung, der Gesellschafterausschluss nach dem GesAusG in Betracht. Bei OG und KG sieht § 140 UGB die Ausschlussklage aus wichtigem Grund vor. Daneben besteht die Auflösungsklage (§ 133 UGB). Maßgeblich sind stets Gesellschaftsvertrag und Einzelfall.
Wann kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden?
Bei OG und KG kann das Gericht einen Gesellschafter auf Klage der übrigen ausschließen, wenn in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 140, 133 UGB). Bei der GmbH ist ein zwangsweiser Ausschluss nach ständiger OGH-Rechtsprechung nur bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig; gesetzlich bestehen nur Kaduzierung (§ 66 GmbHG) und GesAusG.
Was tun bei einer Pattsituation in der GmbH?
Bei einer Blockade (Deadlock) helfen vertragliche Vorsorgen: Aufgriffs- und Vorkaufsrechte, wechselseitige Kaufangebote, Mediations- oder Schiedsklauseln sowie ein geregelter Exit. Fehlen solche Regelungen, bleiben Anteilsverkauf, Abberufung von Geschäftsführern oder letztlich die Liquidation. Ziel ist eine handlungsfähige Gesellschaft ohne dauerhafte Blockade. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung erweitert die Optionen.