Sind Mitarbeiter eines testamentarisch begünstigten Anwalts fähige Testamentszeugen?
Gemäß § 588 Abs 1 ABGB ist ein Erbe oder Vermächtnisnehmer hinsichtlich der ihm zugedachten Zuwendung kein fähiger Zeuge. Ebenso wenig sein Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte,