Kein erhöhter Kündigungsschutz mehr für über 50-Jährige

Für Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt ab dem 01.07.2017 kein erhöhter Kündigungsschutz mehr (BGBI 37/2017). Diese „Lockerung“ des Kündigungsschutzes für über 50-järhirge wurde Anfang März vom Parlament beschlossen.