Wie die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts durch internationale und nationale Geldwäschebestimmungen ausgehöhlt wird
Lesen Sie hier nach zur Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit Geldwäschebestimmungen.
Kein erhöhter Kündigungsschutz mehr für über 50-Jährige
Für Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt ab dem 01.07.2017 kein erhöhter Kündigungsschutz mehr (BGBI 37/2017). Diese „Lockerung“ des Kündigungsschutzes für über 50-järhirge wurde Anfang März vom Parlament beschlossen.