Die neue EU Markenrechtsreform (VO 2015/2424 und RL 2015/2436) bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Mit der Reform wurde das Markenrecht modernisiert und entspricht nun den aktuellen Anforderungen. Die Unionsmarkenverordnung trat am 23.03.2016 in Kraft, während die neue EU Markenrichtlinie von den Mitgliedern bis Anfang 2019 umzusetzen ist. Allerdings ist das nationale Markenrecht bereits vor der Umsetzung im Sinne der EU Markenrichtlinie richtlinienkonform auszulegen (= richtlinienkonforme Interpretation). Die wichtigsten Änderungen werden hier im Überblick dargestellt.
Haftung des Prokuristen für Abgabenschulden der Gesellschaft
Die Haftung des Prokuristen nach § 9 BAO rückt in den Fokus: Der VwGH hat am 25.06.2025 (Ro 2023/13/0020) klargestellt, dass auch ein (mit steuerlichen Agenden betrauter)