Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), das am 15.9.2017 unter BGBl I 136/2017 kundgemacht wurde, wird ein Register beim Bundesminister für Finanzen eingerichtet, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Dieses Register soll einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. In das Register werden ua Rechtsanwälte Einsicht haben. Die Möglichkeit zur Einsicht wird ab 2. Mai 2018 bestehen.