JMP Rechtsanwälte sorgt für Sie vor.

Erbrecht

Rechtzeitig und umfassend vorsorgen

Die Wenigsten beschäftigen sich gerne mit dem Tod. Dennoch ist es sinnvoll und beruhigend zu wissen, für den Fall der Fälle im Interesse der Angehörigen vorgesorgt zu haben.

Wir beraten Sie gerne.

Wir beraten und unterstützen beim Erhalt von Familienvermögen, Fragen des Erbrechts, helfen bei der Testamentserstellung und beraten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Legatare. Wir vertreten nicht nur in Verlassenschaftsverfahren, sondern sorgen auch präventiv für einen geregelten Ablauf und die effektive Durchsetzung Ihres letzten Willens. Trotz des Verlusts an Attraktivität der Privatstiftung, hat diese auch heute noch Bedeutung – insbesondere für die Erhaltung und Strukturierung von Familienunternehmen und Vermögenswerten und die Versorgung sowohl für die eigene Lebenszeit als auch der Familie.

Wir helfen Ihnen bei der rechtzeitigen und umfassenden Vorsorge.

Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug stellen den potentiellen Erblasser und dessen Angehörige vor viele Fragen und Herausforderungen: Wo wird abgehandelt? Falls in Österreich, was wird abgehandelt? Ist das im Ausland errichtete Testament wirksam? Welches Recht gilt für die Erbfolge? Wo kann ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden?

Auf Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug ist ab 17. 8. 2015 die EU-Erbrechtsverordnung anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt knüpfen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen sowohl die internationale Zuständigkeit als auch das anwendbare Recht grundsätzlich an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Das kann verhindert werden, indem von der beschränkten Rechtswahlmöglichkeit Gebrauch gemacht wird. Soll auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt werden, empfiehlt es sich, bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine umfassende Präambel aufzunehmen, aus der sich der gewöhnliche Aufenthalt zweifelsfrei ergibt. Bereits errichtete letztwillige Verfügungen sollten überprüft und an die neue Rechtslage angepasst werden. JM Rechtsanwälte unterstützt Sie hierbei gerne.

“Es gibt ein Leben nach dem Tod: das Aufleben der Erben.“

Klaus Klages

Was besagt das aktuelle Erbrecht in Österreich?​

Kommt es zum Tod eines Menschen, treten damit verbunden viele juristische Fragen auf. Das Erbrecht beschäftigt sich mit der Rechtsnachfolge des Verstorbenen. Dafür kommen nur natürliche Personen in Frage.

Die gesamte Verlassenschaft, d. h. alle Vermögenswerte (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) der Verstorbenen/des Verstorbenen, wird auf die Erbinnen/Erben verteilt. Das heißt: Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Übergang von Privatrechten (z. B. Eigentum, Pfandrechte) oder aber schuldrechtliche Verbindlichkeiten des Erblassers (z. B. Kreditrückzahlungen, offene Mieten).

Höchstpersönliche Rechte (u. a. die Vaterschaft, oder die Stellung als Ehegatte) sind unvererblich und fallen nicht in die Verlassenschaft.

Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Fällen. Die Verordnung regelt nicht nur die Zuständigkeit der Gerichte, sondern beinhaltet auch Regeln über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

So gilt das österreichische Recht für einen Ausländer, wenn dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt in Österreich hatte und keine Rechtswahl in Form der letztwilligen Verfügung erfolgte (Art. 22 Abs. 2 und 3 EuErbVO).

Welches Erbrecht gilt für Ausländer in Österreich?

Was bedeutet die EU-Erbrechts-verordnung?

Im August 2015 ist die EU-Erbrechtverordnung (EuErbVO) in Kraft getreten. Sie gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien. Diese Verordnung regelt, welches Erbrecht bei internationalen Erbfällen zur Anwendung kommt, wenn also der Erblasser außerhalb seines Heimatstaates in einem anderen EU-Mitgliedsstaat verstirbt.

Die europäische Erbrechtverordnung knüpft bei der Geltung des nationalen Erbrechts an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers an. Jedoch steht es dem Erblasser offen, eine Rechtswahl in Form eines letzten Willens zu treffen. Er kann festlegen, ob für seinen Nachlass das Erbrecht seines Herkunftslandes oder seines gewöhnlichen Aufenthalts gelten soll.

Die neue Rechtslage beseitigt die bisher vorhandene Doppelgleisigkeit: Wenn ein EU-Bürger in Österreich lebt und dort stirbt, werden künftig nur mehr österreichische Gerichte zuständig sein. Sie wenden dabei ausschließlich österreichisches Recht an, sofern der Erblasser nichts anderes vereinbart hat.

In Bezug auf das Erbrecht stehen Personen oft vor Fragen wie diesen:

  • Welche Formvorschriften muss ich beim Testament beachten?
  • Gibt es verschiedene Möglichkeiten eine letztwillige Verfügung zu verfassen?
  • Brauche ich für ein Testament andere Personen wie z. B. einen Notar oder Zeugen?
  • Wird mein ehemaliger Lebensgefährte auch einen Anteil erhalten?
  • Bekommen meine Eltern oder Geschwister einen Teil des Erbes?

Sei es, wenn Sie ein Testament verfassen möchten, oder Sie sich bei der gesetzlichen Erbfolge unsicher sind, Sie wissen möchten, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Person vom Erbe ausschließen können und welche Folgen eine Scheidung auf ein Testament hat.

Als Nachkomme fragen Sie sich, ob Ihnen ein Teil des Erbes, zumindest der Pflichtteil zusteht,  und in welcher Form dieser auszuzahlen ist.

Egal welche Art von Fragen sich im Bereich des Erbrechts auftun, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig professionellen Rat beim Anwalt einzuholen, denn eine frühzeitig eingeholte Beratung und rechtliche Unterstützung kann Ihnen viele Sorgen ersparen und Ihr Familienvermögen sichern. Schließlich wollen Sie sicherstellen, dass auch Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Erbrecht kontaktieren?

Erbrechtsänderungsgesetz 2015

Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 treten einige Änderungen in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. Erbrechtsänderungsgesetz 2015

Wir helfen Ihnen rechtzeitig und umfassend vorzusorgen.

Rechtliche Vertretung ist Vertrauenssache. Bei einem persönlichen Erstgespräch können Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten informieren.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Mag. Andreas Weinwurm

PRAGMATISCH, PRAKTISCH, KOMPETENT.
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