Kündigungsgrund: Taubenfütterung (OGH 21.02.2018; 3 Ob 16/18a)
Eine tierliebende Mieterin hat jahrelang zweimal täglich bis zu 50 Tauben im Innenhof eines Wohnhauses gefüttert und ihr Verhalten auch nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung der Vermieterin nicht eingestellt. Aus diesem Grund wurde sie wegen „unleidlichem Verhalten“ nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG gekündigt.
Änderung der Rechtsprechung zur Ermittlung des Lagezuschlags
In Österreich gilt für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG das sogenannte Modell des Richtwertmietzinses. Hierbei wird anhand des „individuellen Wohnwerts“ der subjektive Wert einer Wohnung ermittelt. Das Berechnungsmodell ist zweistufig und basiert zum einen auf den Grundkosten der Wohnung – welche vor Gesetzeseinführung für jedes Bundesland eigens ermittelt wurden – und zum anderen auf Zu- […]
Anspruch auf Schadenersatz – Kindesvertauschung
Nach über 20 Jahren stellte sich innerhalb des Familienverbandes heraus, dass die als leiblich aufgezogene Tochter nicht mit ihren Eltern blutsverwandt ist.